Allgemeine Geschäftsbedingungen für Survival-Kurse von wolfaround

wolfaround Inh. Hendrik Albrecht

Holzweg 11

55776 Berglangenbach

info@wolfaround.com

Fon:0171 – 7597911

USt-IdNr: DE316999184

 

  1. Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Kurs/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

 

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

 

  1. Vertragsgegenstand

 

2.1   Der Veranstalter bietet Survivalkurse und Seminare an. Diese können von maximal 50 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

 

Beschreibung des Vertragsinhalts

 

Insbesondere wird vereinbart:

  1.      Der Teilnehmer hat das Recht auf eine professionelle Ausbildung. Änderungen auch kurzfristige im Hinblick auf einzelne Ausbildungsabschnitte behalten wir uns aufgrund von aktuellen Entwicklungen, externen Einflüssen wie zum Beispiel dem Wetter vor.
  2.      Der Teilnehmer muss den Anweisung der Kursleitung folge leisten, dies gilt ganz besonders für Sicherheitsanweisungen.

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Kundendaten und dem Kauf an der Online-Kasse –  dies gilt als Teilnahmeerklärung – oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

 

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.3   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

 

3.4   Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. einen Ersatz-Termin zu stellen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

 

3.5   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

3.6   Dem Teilnehmer werden entsprechende Ersatztermine genannt und gegebenenfalls ein Gutschein ausgestellt. Eine Rückerstattung erfolgt nur nach Absprache mit dem Veranstalter. Grundsätzlich fällt dabei eine Bearbeitungsgebühr von 20€ pro Teilnehmer an.

4. Widerrufsrecht

4.1 Wir verstehen uns bei unseren Dienstleistungen (Survivalkurse jeglicher Art, Abenteuer-Support) als Reiseveranstalter und unterliegen hier dem gesetzlichen Widerrufsrecht nach §312 II Nr. 4 i.V.m. § 312 a Nr. 1,3,4,6 BGB.

Dies besagt im Grundsatz, dass kein Widerrufsrecht für Reisen auch im Fernabsatzgeschäft besteht. Weitere Informationen erhalten Sie jederzeit von:

Hendrik Albrecht

Holzweg 11, 55776 Berglangenbach

E:Mail: info@wolfaround.com

Telefon: 0171 – 7597911

Ein Rücktritt bzw. Kündigung von der Reise, ist jederzeit möglich, wir erheben dazu folgenden Kosten:

1-3 Tage vor Reisebeginn: 100%

3-7 Tage vor Reisebeginn: 80%

8-20 Tage vor Reisebeginn: 50%

21-30 Tage vor Reisebeginn: 25%

31-300 Tage vor Reisebeginn: 10%

301-xxx Tage vor Reisebeginn: 0%

 

5. Vertragsdauer und Vergütung

 

5.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

5.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

 

  • Der Teilnehmer kann wahlweise per:
    Überweisung
    Rechnung
    PayPal
    Sofort Überweisung
    Nachnahme
  • Kreditkarte
  • sowie weitere von Bookingkit.com zur Verfügung gestellten Zahlungsmodalitäten

bezahlen.

 

Besondere Zahlungsbedingungen:

 

5.3   Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von: 2,5 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

5.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

6. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

6.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

6.2   Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

7.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

7.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

7.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

 

7.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

7.5  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

7.6   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

7.7  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

8. Verschwiegenheitspflicht

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

9. Haftung

 

9.1   Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

9.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10. Online-Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet zu einer Online-Streitbeilegung und nehmen auch nicht teil.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Berglangenbach, 01.01.2023                                                    wolfaround Inh. Hendrik Albrecht

 

11. Gerichtstand

11.1 Gerichtststand ist der Firmensitz.